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Bibelentscheidung

Die Frage, die sich im Fall einer Lutherbibel stellt, ist, gibt es hier einen Titelschutz oder ist der Begriff Lutherbibel ausschließlich beschreibend. Kann also eine Übersetzung auch dann als Lutherbibel bezeichnet werden, wenn der Begriff Lutherbibel im Titel nicht vorkommt. Auch wenn der Gegenstand recht religiös wirkt und eine fast 500 Jahre alte Geschichte dahinter steckt, so ist diese Frage vor Gericht dann doch recht profan.

Für den allgemeinen Geeschäftsverkehr sollte man jedoch eine Lehre daraus ziehen. Denn was einem fast 500 Jahre altem Buch passieren kann, ist einem neuen Produkt natürlich nicht fremd. Der Erfolg einer Software oder eines Webdienstes hängen auch von einer guten Bennenung ab. Wie man sieht, sollte man sich immer Gedanken machen, ob man mit der Titelwahl, ähnlich wie bei Markenthemen, angreifbar wird. Ein probates Mittel sieht der Markt, neben einer fundierten Recherche und passenden Titelwahl, in einer frühen Veröffentlichung über eine Titelschutzanzeige in einschlägigen Medien. Diese Titelschutzanzeige enthält die Erklärung, dass der Titel für bestimmte Medien genutzt werden soll.

Beim Lutherbibeltitelstreit steht die Entscheidung übrigens noch aus. Man darf also gespannt sein.

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